Wer kann eine Meldung abgeben?
Alle Externen wie Kunden, Geschäftspartner und Lieferanten können eine Meldung abgeben.
Was kann gemeldet werden?
Es können alle konkreten Beobachtungen gemeldet werden, die auf
- Straftatbestände (insbesondere Betrug und fehlerhafte Rechnungslegung, Korruption)
- Verstöße gegen andere gesetzliche Vorschriften
- Verhaltensweisen, die einen erheblichen Schaden für unser Unternehmen verursachen können (z.B. Missachtung von Interessenkonflikten, d.h. geschäftliche Entscheidungen werden im privaten Interesse getroffen)
Wie kann gemeldet werden?
Es gibt drei mögliche interne Meldewege:
Über die Plattform sind auch anonyme Meldungen mit weiterer anonymer Kommunikation einschließlich der Übermittlung von Dateien möglich.
- IT-Plattform
- Telefon
- persönliches Treffen
Über die Plattform sind auch anonyme Meldungen mit weiterer anonymer Kommunikation einschließlich der Übermittlung von Dateien möglich.
Bin ich bei Meldungen geschützt?
Der Inhalt der Meldung und der Kommunikation mit der Meldestelle auf der IT-Plattform ist mit einem hohen Standard gegen unbefugte Einsichten geschützt. Das Hinweisgebersystem kann vollständig anonym genutzt werden. Falls Sie Ihre persönlichen Daten nennen, sind diese unseren Fallbearbeitern unseres unabhängigen Beraters YPOG und ggf. bei einer internen Untersuchung zur Aufklärung des Sachverhalts hinzugezogenen weiteren Fallbearbeitern zugänglich. Es ist nicht auszuschließen, dass wir von der Meldung betroffenen Personen die Quelle nennen müssen, aus der ihre personenbezogenen Daten stammen. Wenn wir die Identität der hinweisgebenden Person kennen, kann es kann also sein, dass die von der Meldung betroffene Person erfährt, wer sie beschuldigt hat. Deshalb raten wir Ihnen, Meldungen anonym abzugeben. Bitte beachten Sie, dass Ihre IP-Adresse nicht nachverfolgt werden kann und nicht gespeichert wird. Weitere Hinweise zur Wahrung der Anonymität, zum Verfahren und zum Datenschutz erhalten Sie direkt auf unserer Plattform.
Wer empfängt die Meldung?
Die Meldung wird in unserem Auftrag von YPOG (www.ysolutions.legal) als unabhängigem Berater entgegengenommen. YPOG arbeitet mit unseren Fallbearbeitern eng zusammen, kommuniziert mit der hinweisgebenden Person und berät uns bei den ggf. zur Aufarbeitung notwendigen Maßnahmen. Unsere Fallbearbeiter haben ebenfalls direkten Zugriff auf den Inhalt der Meldungen und die Kommunikation mit der hinweisgebenden Person.
Wie kann die hinweisgebende Person mit YPOG kommunizieren?
Über die Case-ID und das zugehörige Passwort kann sich die hinweisgebende Person jederzeit einloggen, mit den Fallbearbeitern von YPOG (auch anonym) kommunizieren, deren Fragen beantworten, ggf. weitere Angaben machen und Dateien hochladen. Case-ID und Passwort werden beide bei der Meldung automatisch vergeben.
Was geschieht nach einer Meldung?
Bei stichhaltigen Meldungen klären wir den Sachverhalt - soweit es uns möglich ist - auf und ergreifen die erforderlichen Maßnahmen.
Welche Informationen erhält die hinweisgebende Person?
Die hinweisgebende Person erhält zeitnah eine Bestätigung des Eingangs ihrer Meldung und wird nach dem Abschluss der Untersuchungen über das Ergebnis und die ggf. gezogenen Konsequenzen unterrichtet.
Gibt es auch externe Meldestellen?
Das Hinweisgeberschutzgesetz schreibt vor, dass neben den internen Meldestellen der jeweiligen Beschäftigungsgeber externe Meldestellen von der öffentlichen Hand eingerichtet werden. Eine zentrale externe Meldestelle wurde beim Bundesamt für Justiz (BfJ) eingerichtet.Daneben bestehen externe Meldesysteme bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie beim Bundeskartellamt.Den Ländern steht es frei, für die Meldungen, die die jeweiligen Landesverwaltung und die jeweiligen Kommunalverwaltungen betreffen, eigene externe Meldestellen einzurichten.
Darüber hinaus existieren entsprechende Meldeverfahren für Meldungen an Organe, Einrichtungen und sonstige Stellen der Europäischen Union. Hierunter fallen externe Meldekanäle der Kommission, des Europäischen Amts für Betrugsbekämpfung (OLAF), der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA), der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (AESA), der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) und der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA). Die hinweisgebenden Personen sollen jedoch in denjenigen Fällen, in denen intern wirksam gegen den Verstoß vorgegangen werden kann und sie keine Repressalien befürchten, die Meldung an eine interne Meldestelle bevorzugen. Wir haben alle Vorkehrungen hierfür getroffen.
Darüber hinaus existieren entsprechende Meldeverfahren für Meldungen an Organe, Einrichtungen und sonstige Stellen der Europäischen Union. Hierunter fallen externe Meldekanäle der Kommission, des Europäischen Amts für Betrugsbekämpfung (OLAF), der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA), der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (AESA), der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) und der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA). Die hinweisgebenden Personen sollen jedoch in denjenigen Fällen, in denen intern wirksam gegen den Verstoß vorgegangen werden kann und sie keine Repressalien befürchten, die Meldung an eine interne Meldestelle bevorzugen. Wir haben alle Vorkehrungen hierfür getroffen.
Wo finde ich die Datenschutzerklärung?
Die gemeinsame Datenschutzerklärung finden Sie unter: Datenschutz